Ratgeber für Beauty Professionals

Dein Weg in die Stuhlmiete

Du willst auf eigene Rechnung arbeiten, aber ohne eigenen Laden? Dann ist ein gemieteter Platz im Salon ein guter Start. Welche Voraussetzungen du dafür brauchst, siehst du hier in fünf Schritten. Für deinen Einzelfall helfen dir Steuerberater, Handwerkskammer oder Anwalt.

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    Schritt 1

    Meisterpflicht oder Fachkunde klären

    Friseur und Barber

    Das Friseurhandwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich als Friseur selbstständig macht, braucht eine Eintragung in die Handwerksrolle und weist sie mit der Handwerkskarte nach. Dahin führen drei Wege: der Meisterbrief, die Altgesellenregelung nach § 7b HwO (sechs Berufsjahre als Geselle, davon vier in leitender Stellung) oder eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO. Wichtig: Der Meister des Salons deckt dich als selbstständigen Mieter nicht ab. Du brauchst deine eigene Eintragung.

    Kosmetik und Nägel

    Diese Fächer sind zulassungsfrei, einen Meisterbrief brauchst du nicht. Arbeitest du mit Laser oder IPL, brauchst du einen Fachkundenachweis im Strahlenschutz nach der NiSV.

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    Schritt 2

    Gewerbe anmelden

    Als Beauty Professional arbeitest du selbstständig, deshalb meldest du beim Gewerbeamt deiner Stadt ein Gewerbe an. Als Friseur brauchst du dafür die Handwerkskarte aus Schritt 1. Innerhalb eines Monats nach dem Start reichst du dann über ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein. Das Finanzamt schickt ihn dir nicht zu, daran musst du selbst denken.

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    Schritt 3

    Versicherungen

    Eine Krankenversicherung ist Pflicht, auch für Selbstständige. Eine Betriebshaftpflicht ist dringend zu empfehlen, falls bei einer Behandlung etwas schiefgeht. Selbstständige Friseure in der Handwerksrolle sind außerdem rentenversicherungspflichtig und melden sich innerhalb von drei Monaten nach dem Start bei der Deutschen Rentenversicherung. Welche Anbieter zu dir passen, klärst du am besten in einer unabhängigen Beratung.

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    Schritt 4

    Steuer und Kasse

    Die Kleinunternehmerregelung kannst du nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €. Ob sich die Regelung für dich lohnt, besprichst du mit deinem Steuerberater. Kassierst du mit einer elektronischen Kasse, braucht sie eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), und du meldest die Kasse über ELSTER beim Finanzamt. Ohne elektronische Kasse zeichnest du jede Einnahme einzeln auf.

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    Schritt 5

    Deinen ersten Platz buchen

    Jetzt suchst du dir einen Platz, der zu dir passt: stunden-, tage-, wochen- oder monatsweise. Achte darauf, dass du wirklich selbstständig arbeitest, mit eigener Kundschaft, eigenen Preisen, eigenen Terminen, eigenem Material und einer festen Miete statt Umsatzbeteiligung. Bei Buzz Hive schließt du mit jeder Buchung einen Mietvertrag mit dem Salon.

Fast alles erledigt?

Dann leg schon jetzt dein Profil an. Gerade läuft der Probelauf: Du testest die App, bevor sie im Store ist, und bist startklar, sobald die ersten Salons in deiner Stadt buchbar sind. Was du jetzt einstellst, bleibt beim Start erhalten.

Häufige Fragen zu den Voraussetzungen

Brauche ich für die Stuhlmiete einen Meister?

Als Friseur brauchst du eine eigene Eintragung in die Handwerksrolle: über den Meisterbrief, die Altgesellenregelung (§ 7b HwO) oder eine Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO). Die Eintragung des Salons reicht nicht. Für Kosmetik und Nägel brauchst du keinen Meisterbrief.

Reicht ein Kleingewerbe für die Stuhlmiete?

Ein Gewerbe brauchst du in jedem Fall. Mit „Kleingewerbe“ ist meist ein Gewerbe ohne Eintrag ins Handelsregister gemeint, oft zusammen mit der Kleinunternehmerregelung. Das reicht für die Stuhlmiete, ersetzt bei Friseuren aber nicht die Eintragung in die Handwerksrolle.

Welche Versicherungen brauche ich bei der Stuhlmiete?

Pflicht ist die Krankenversicherung. Eine Betriebshaftpflicht ist dringend zu empfehlen. Selbstständige Friseure in der Handwerksrolle sind außerdem rentenversicherungspflichtig.

Brauche ich bei der Stuhlmiete eine Kasse?

Eine Pflicht zur Kasse gibt es nicht. Nutzt du eine elektronische Kasse, braucht sie eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und muss beim Finanzamt gemeldet sein. Ohne Kasse zeichnest du jede Einnahme einzeln auf.