Meisterbrief Friseur: Kosten, Dauer, Alternativen

Titelbild: Meisterbrief Friseur: Kosten, Dauer, Alternativen

Kurzantwort: Kurs und Prüfung für den Friseurmeister kosten je nach Handwerkskammer rund 7.300 bis 11.800 € für alle vier Teile, dazu Lernmittel und Material. In Vollzeit dauert der Meister etwa fünf bis sechs Monate, in Teilzeit ein Jahr und länger. Das Aufstiegs-BAföG zahlt die Hälfte als Zuschuss und erlässt nach bestandener Prüfung die Hälfte des Darlehens, bei einer Gründung den ganzen Rest. Die meisten Länder geben eine Meisterprämie dazu, Bayern zum Beispiel 3.000 €. Ohne Meisterbrief führen die Altgesellenregelung und die Ausnahmebewilligung in die Handwerksrolle.

Wozu Friseure den Meisterbrief brauchen

Das Friseurhandwerk steht unter Nummer 38 in Anlage A der Handwerksordnung, der Liste der zulassungspflichtigen Handwerke. Einen Friseurbetrieb selbstständig führen darf nur, wer in der Handwerksrolle eingetragen ist (§ 1 HwO). Der Regelweg dorthin ist die Meisterprüfung: Wer sie bestanden hat, wird eingetragen (§ 7 Abs. 1a HwO) und bekommt von der Kammer die Handwerkskarte als Nachweis (§ 10 Abs. 2 HwO).

Zur Meisterprüfung zugelassen wird, wer die Gesellenprüfung im Friseurhandwerk oder einem verwandten Handwerk bestanden hat. Eine Wartezeit danach gibt es nicht (§ 49 HwO). Die Prüfung besteht aus vier selbstständigen Teilen (§ 45 Abs. 3 HwO):

Teil Inhalt Prüfung
I · Fachpraxis Meisterprüfungsprojekt mit Fachgespräch, dazu eine Situationsaufgabe praktisch und mündlich
II · Fachtheorie ab März 2027 drei Handlungsfelder: Kundenanforderungen, Leistungen erbringen, Betrieb führen schriftlich, 3 Stunden je Handlungsfeld
III · Betriebswirtschaft und Recht kaufmännische und rechtliche Kenntnisse, für alle Handwerke gleich schriftlich, 3 × 2 Stunden
IV · Berufs- und Arbeitspädagogik Ausbildereignung, für alle Handwerke gleich 3 Stunden schriftlich, bis 30 Minuten praktisch

Die Teile meldest du einzeln an, die Reihenfolge ist dir überlassen. Bestanden ist der Meister, wenn alle vier bestanden sind (§ 22 MPVerfV). Jeden Teil darfst du dreimal wiederholen (§ 23 MPVerfV). Wer die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) schon hat, wird auf Antrag von Teil IV befreit (§ 46 Abs. 1c HwO).

Wichtig für 2027: Ab dem 1. März 2027 gilt eine neue Verordnung für die Teile I und II (BGBl. 2026 I Nr. 232). Das Meisterprüfungsprojekt dauert dann elf Stunden. Die Situationsaufgabe dauert acht Stunden und besteht aus fünf Pflichtarbeiten, darunter eine Kundenberatung und eine Hochsteckfrisur, und einer Wahlarbeit, etwa einer Haarverlängerung oder einem Zweithaar-System. Wer bis Ende Februar 2027 mit der Prüfung begonnen hat, wird nach altem Recht zu Ende geprüft. Wer sich bis 31. August 2027 anmeldet, kann das alte Recht noch verlangen (§ 14 der neuen Verordnung). Frag deine Kammer, nach welcher Fassung dein Kurs vorbereitet.

Was kostet der Friseurmeister?

Die Kosten bestehen aus vier Posten: Vorbereitungskurs, Prüfungsgebühren, Lernmittel samt Material sowie das Einkommen, das dir während eines Vollzeitkurses fehlt. Die ersten beiden legt jede Kammer selbst fest. Die Spanne ist deshalb groß:

Handwerkskammer Kurs Teil I + II Kurs Teil III + IV Prüfungen Zusammen
HWK Düsseldorf 3.298 € 2.560 € 1.450 € 7.308 €
HWK Hamburg (Elbcampus) 7.650 € für alle vier Teile 1.300 € 8.950 €
HWK zu Köln 4.534 € 3.075 € (Kombikurs) 1.740 € 9.349 €
HWK Münster (HBZ) 5.395 € 3.459 € (Vollzeit) 1.560 € 10.414 €
HWK für Unterfranken (Würzburg) 6.379 € 3.035 € 1.105 € 10.519 €
HWK zu Leipzig 10.622 € für alle vier Teile 1.170 € 11.792 €

Kurse mit Start 2027, abgerufen am 26.10.2026 auf den Seiten der Kammern und ihrer Bildungszentren. Lernmittel und Material sind nicht enthalten.

Dazu kommen Posten, die nicht in der Tabelle stehen:

  • Lernmittel und Material. Die HWK Düsseldorf rechnet mit rund 950 € für alle vier Teile, die HWK zu Köln mit etwa 900 € für Teil I und II (inklusive Laptop), das Bildungszentrum Würzburg mit etwa 500 € plus Material für das Projekt. Modelle und Präparate für die Prüfung bringst du in der Regel selbst mit (HWK Heilbronn-Franken).
  • Prüfungsnebenkosten. Manche Kammern berechnen Werkstatt oder Material für die praktische Prüfung extra: die HWK Bremen 290 € Werkstattnutzung, die HWK Heilbronn-Franken rund 600 € berufsspezifische Gebühr für Teil I, die HWK Mannheim 200 € berufsspezifische Kosten und 60 € für Meisterbrief und Meisterkarte.
  • Verdienstausfall. Im Vollzeitkurs arbeitest du drei bis sechs Monate nicht oder kaum. Was dir fehlt, rechnest du so: Monate im Kurs mal dein Nettoeinkommen. Das Aufstiegs-BAföG hilft im Vollzeitkurs mit einem Unterhaltsbeitrag: für Alleinstehende bis zu 1.019 € im Monat, als Zuschuss, abhängig von Einkommen und Vermögen. Im Teilzeitkurs arbeitest du weiter.
  • Eintragung in die Handwerksrolle. Die Gebühr dafür legt die Kammer fest, bei der HWK Heilbronn-Franken zum Beispiel 150 €.

Andere Kammern verlangen weniger Prüfungsgebühr: Bei der HWK Berlin kosten die vier Teile zusammen 925 €, bei der HWK Region Stuttgart 1.050 €, bei der HWK Dresden 1.220 €. Für die Kursgebühren dort gilt: Frag beim Bildungszentrum deiner Kammer nach dem aktuellen Preis, die Seiten ändern sich zum Kursjahr.

Förderung: Aufstiegs-BAföG und Meisterprämie

Zwei Förderungen machen den Meister deutlich günstiger, als die Tabelle vermuten lässt: das Aufstiegs-BAföG des Bundes und die Meisterprämien der Länder.

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG fördert den Meisterkurs in Vollzeit und in Teilzeit, eine Altersgrenze gibt es nicht. Die Förderung für Kurs und Prüfung hängt nicht von deinem Einkommen ab.

  • Kurs und Prüfung: gefördert bis 15.000 €, davon 50 % als Zuschuss. Den Rest kannst du als Darlehen der KfW bekommen (§ 12 AFBG).
  • Erlass bei Bestehen: Hast du die Meisterprüfung bestanden, wird die Hälfte des noch offenen Darlehens erlassen (§ 13b Abs. 1 AFBG). Unterm Strich zahlst du dann ein Viertel der Kurs- und Prüfungsgebühren selbst.
  • Erlass bei Gründung: Gründest oder übernimmst du innerhalb von drei Jahren nach dem Kurs ein Unternehmen und führst es mindestens drei Jahre als Haupterwerb, wird das ganze Restdarlehen erlassen (§ 13b Abs. 2 AFBG). Einen eigenen Laden oder Angestellte verlangt das Gesetz dafür nicht. Auch die Selbstständigkeit am gemieteten Stuhl kann deshalb zählen.
  • Material für das Meisterprüfungsprojekt: gefördert wird die Hälfte der Materialkosten, höchstens 2.000 €, davon die Hälfte als Zuschuss. Dieses Darlehen wird nicht erlassen.
  • Unterhaltsbeitrag: nur im Vollzeitkurs, voll als Zuschuss, abhängig von Einkommen und Vermögen. Alleinstehende bekommen bis zu 1.019 € im Monat, dazu je 235 € für Ehe- oder Lebenspartner und jedes Kind (§ 10 AFBG). Alleinerziehende bekommen in Voll- und Teilzeit 150 € Kinderbetreuungszuschlag je Kind unter 14 Jahren.

Lernmittel fördert das Aufstiegs-BAföG nicht. Wie sich das rechnet, zeigt die HWK Düsseldorf in ihrer Kostenaufstellung für alle vier Teile:

HWK Düsseldorf, Teil I–IV Betrag
Kurs und Prüfung 7.308 €
Zuschuss (50 %) − 3.654 €
Darlehen 3.654 €
Erlass bei Bestehen (50 %) − 1.827 €
Restdarlehen bei Bestehen 1.827 €
Restdarlehen bei Bestehen und Gründung 0 €
Lernmittel, nicht gefördert ca. 950 €

Das Darlehen ist während des Kurses und zwei Jahre danach zins- und tilgungsfrei. Danach zahlst du es innerhalb von zehn Jahren in Monatsraten von mindestens 128 € zurück (HWK Düsseldorf). Was du persönlich bekommst, rechnet der Förderrechner auf aufstiegs-bafoeg.de aus.

Meisterprämien der Länder

Nach bestandener Meisterprüfung zahlen die meisten Länder zusätzlich eine feste Prämie, die du nicht zurückzahlst. In der Regel musst du dafür im Land wohnen oder arbeiten, einige Länder verlangen auch die Prüfung im Land. Den Antrag stellst du bei der Handwerkskammer oder der Förderbank des Landes, häufig innerhalb weniger Monate nach dem Zeugnis.

Land Prämie nach dem Meister Wichtigste Voraussetzung
Baden-Württemberg 1.500 € (Meisterprämie) Wohnsitz oder Betrieb in Baden-Württemberg
Bayern 3.000 € (Meisterbonus) Prüfung in Bayern, Wohnsitz oder Arbeitsort in Bayern
Berlin 5.000 € (Meister- und MeisterinnenBONUS) Prüfung in Berlin, Wohnsitz oder Arbeitsort in Berlin
Bremen 1.300 € (Aufstiegsfortbildungs-Prämie) Wohnsitz oder Arbeit seit sechs Monaten im Land Bremen
Hamburg 1.300 € (Meisterprämie) Prüfung in Hamburg, Wohnsitz oder Arbeitsort in Hamburg
Hessen 3.500 € (Aufstiegsprämie) Wohnsitz oder Arbeitsort in Hessen
Mecklenburg-Vorpommern 2.000 € (Meister-Extra), für die Besten 3.000 € mehr Wohnsitz und Arbeitsort in Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen 4.000 € (Meisterprämie) Zeugnis zwischen 01.07.2023 und 31.12.2026, Wohnsitz oder Arbeit in einem Handwerksbetrieb in Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen 2.500 € (Meisterprämie) Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz 2.000 € (Aufstiegsbonus I) Wohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz
Saarland 2.000 € (Aufstiegsbonus) Prüfung bei der HWK des Saarlandes, Wohnsitz oder Arbeitsort im Saarland
Sachsen 3.000 € (Meisterbonus) Prüfung in Sachsen, Wohnsitz oder Arbeitsort in Sachsen
Sachsen-Anhalt 1.000 € (Meisterbonus PLUS) Wohnsitz oder Arbeit in Sachsen-Anhalt
Thüringen 2.000 € (Meisterbonus) Wohnsitz oder Arbeitsort in Thüringen

Stand 26.10.2026, Programmseiten und Richtlinien der Länder, Förderbanken und Handwerkskammern. Für Brandenburg und Schleswig-Holstein haben wir keine Prämie für den Abschluss gefunden. Schleswig-Holstein fördert die Gründung nach dem Meister mit 7.500 € (Meistergründungsprämie).

Zwei Dinge solltest du wissen. Die Meisterprämie Niedersachsen gilt nach heutigem Stand nur für Zeugnisse bis 31.12.2026. Wer 2027 prüft, fragt bei der NBank nach, ob das Programm verlängert wird. Und mehrere Länder zahlen zusätzlich eine Gründungsprämie, wenn du dich nach dem Meister selbstständig machst, in Niedersachsen zum Beispiel 10.000 € für eine Gründung mit einer neuen Vollzeitstelle.

In Niedersachsen und Bremen wird die Prämie nicht auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet. Hessen zahlt sie ausdrücklich zusätzlich. Bayern beschreibt den Meisterbonus als Ergänzung zum Aufstiegs-BAföG. Ein Rechenbeispiel aus Bayern: Beim Bildungszentrum Würzburg kosten Kurs und Prüfung 10.519 €. Das Aufstiegs-BAföG zahlt 5.259,50 € als Zuschuss, nach bestandener Prüfung werden vom Darlehen 2.629,75 € erlassen. Es bleiben 2.629,75 € Darlehen, und der Meisterbonus von 3.000 € ist höher als dieser Rest. Lernmittel und Material zahlst du trotzdem selbst.

Wie lange dauert der Meisterbrief?

Die Kammern bieten Vollzeit- und Teilzeitkurse an, manche nur eine der beiden Formen. Beispiele für Kurse mit Start 2027:

Kurs Vollzeit Teilzeit
Teil I + II, HWK Düsseldorf ca. 3 Monate (18.01.–07.05.2027) ca. 8 Monate (11.01.–20.08.2027)
Teil I + II, HWK Münster 15.02.–25.06.2027 18.01.–20.12.2027
Teil I + II, HWK zu Köln 15.02.–13.05.2027 16.01.–27.09.2027
Teil I–IV, HWK Hamburg 11.01.–18.06.2027 18.10.2027–06.11.2028
Teil I–IV, HWK zu Leipzig 11.01.–09.07.2027 (826 Stunden) –

Für alle vier Teile in Vollzeit brauchst du also etwa fünf bis sechs Monate, Teil I und II allein dauern drei bis gut vier Monate. In Teilzeit neben dem Job dauert es länger, bei der HWK Hamburg für alle vier Teile gut ein Jahr. Die Prüfungen kommen nach dem Kurs: Das HBZ Münster nennt für Teil I und II eine Prüfungsphase von bis zu vier Wochen.

Teilzeit heißt bei den meisten Kammern nicht abends, sondern ein oder zwei feste Tage pro Woche: bei der HWK zu Köln montags und samstags, beim HBZ Münster montags plus eine Blockwoche und Online-Abende, beim Elbcampus Hamburg montags und freitags. Kläre mit deinem Salon, ob du an diesen Tagen frei bekommst.

Teil III und IV sind für alle Handwerke gleich. Die Kammern bieten sie einzeln oder als Kombikurs an, in Vollzeit und in Teilzeit. Du kannst sie vor oder nach den Friseurteilen ablegen.

Wann sich der Meister lohnt

Der Meisterbrief ist nicht der einzige Weg in die Handwerksrolle, aber der einzige, den du ohne Wartezeit und ohne Einzelfallprüfung gehen kannst. Er lohnt sich vor allem, wenn:

  • dir die Jahre für die Altgesellenregelung fehlen. Dafür brauchst du sechs Jahre Praxis nach der Gesellenprüfung, davon vier in leitender Stellung. Wer erst zwei oder drei Jahre Geselle ist, ist mit dem Meister schneller.
  • du ausbilden willst. Mit dem Meister bist du für die Ausbildung im Friseurhandwerk fachlich geeignet, Teil IV ist die Ausbildereignung. Altgesellen und Inhaber einer Ausnahmebewilligung brauchen dafür zusätzlich Teil IV oder die Ausbildereignungsprüfung (§ 22b Abs. 2 HwO).
  • du den Titel willst. „Friseurmeister“ darf sich nur nennen, wer die Meisterprüfung bestanden hat. Zusätzlich darfst du die Bezeichnung „Bachelor Professional“ mit dem Namen des Handwerks führen (§ 51 HwO).
  • die Förderung für dich arbeitet. Mit Aufstiegs-BAföG und Erlass zahlst du bei bestandener Prüfung ein Viertel der Kurs- und Prüfungsgebühren selbst, bei einer Gründung nur Lernmittel und Material. Die Meisterprämie deines Landes kommt dazu.
  • du Sicherheit willst. Mit dem Meister wirst du ohne Ermessen und ohne Auflagen eingetragen. Eine Ausnahmebewilligung kann dagegen befristet, mit Auflagen oder auf Teile des Handwerks beschränkt sein (§ 8 Abs. 2 HwO).

Weniger lohnt er sich, wenn du die Voraussetzungen der Altgesellenregelung schon erfüllst und nicht ausbilden willst. Dann kostet dich die Eintragung eine Verwaltungsgebühr statt mehrerer tausend Euro und einige Wochen statt mehrerer Monate.

Alternativen ohne Meisterbrief

Ohne eigene Meisterprüfung kommst du auf zwei Wegen selbst in die Handwerksrolle: über die Altgesellenregelung und die Ausnahmebewilligung. Daneben kannst du einen Meister als Betriebsleiter anstellen oder angestellt bleiben. Alle Wege im Vergleich stehen im Ratgeber Friseur ohne Meister: die 4 legalen Wege.

Weg Voraussetzung Kosten Ergebnis
Meisterbrief Gesellenprüfung, Kurs, vier Prüfungsteile rund 7.300–11.800 € vor Förderung Eintragung, Titel, Ausbildereignung
Altgesellenregelung (§ 7b HwO) Gesellenprüfung, 6 Jahre Praxis, davon 4 in leitender Stellung Gebühr der Kammer, z. B. 300 € plus 150 € Eintragung (HWK Heilbronn-Franken) Eintragung mit Rechtsanspruch
Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO) Ausnahmegrund und Kenntnisse auf etwa meisterlichem Niveau je Kammer einige hundert bis mehrere tausend Euro Eintragung, auch befristet oder beschränkt
Meister als Betriebsleiter anstellen (§ 7 Abs. 1 HwO) ein Meister, der den Salon tatsächlich fachlich leitet sein Gehalt Eintragung des Betriebs, nicht deine eigene
Angestellt im Salon mit Meister keine eigene Berechtigung keine du arbeitest im Betrieb des Salons, nicht selbstständig

Altgesellenregelung (§ 7b HwO)

Wer nach der Gesellenprüfung sechs Jahre im Friseurhandwerk gearbeitet hat, davon vier in leitender Stellung, bekommt die Ausübungsberechtigung ohne Meisterprüfung (§ 7b HwO). Leitend heißt nicht Titel, sondern eigenverantwortliche Entscheidungen: Personal einteilen, Termine planen, einkaufen, Kasse führen. Ob deine Jahre reichen, rechnet der Altgesellen-Check in fünf Fragen nach. Was als leitende Stellung zählt und was der Antrag kostet, steht im Ratgeber Ab wann ist man Altgeselle?

Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO)

Wenn die Meisterprüfung für dich eine unzumutbare Belastung wäre, etwa wegen Alter, Gesundheit oder einer unvorhergesehenen Betriebsübernahme, kannst du eine Ausnahmebewilligung bekommen. Den Antrag stellst du bei deiner Handwerkskammer. Du musst dann Kenntnisse auf etwa meisterlichem Niveau nachweisen, notfalls in einem Fachgespräch oder einer praktischen Prüfung. Welche Gründe die Kammern anerkennen und was es kostet, steht im Ratgeber Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO.

Im Salon mit Meister arbeiten oder einen Meister anstellen

Als angestellter Friseur brauchst du keinen eigenen Meister: Der Salon ist eingetragen, und du arbeitest in seinem Betrieb. Willst du einen eigenen Salon eröffnen, kannst du einen Meister als Betriebsleiter anstellen, oft Konzessionsträger genannt (§ 7 Abs. 1 HwO). Dann wird dein Betrieb eingetragen, nicht du persönlich. Einen Meisterbrief nur auf dem Papier „mieten“, wie es in Kleinanzeigen angeboten wird, reicht nicht: Der Betriebsleiter muss den Salon tatsächlich fachlich leiten. Warum ein Betriebsleiter auf dem Papier nicht reicht, steht im Ratgeber Friseur ohne Meister.

Was das für die Stuhlmiete bedeutet

Wer einen Stuhl in einem fremden Salon mietet und dort auf eigene Rechnung schneidet, ist selbstständig und braucht eine eigene Eintragung in die Handwerksrolle: über den Meisterbrief, die Altgesellenregelung oder eine Ausnahmebewilligung. Der Meisterbrief des Salons gilt für dessen Betrieb und dessen Angestellte, nicht für dich. Welche Voraussetzungen sonst noch dazugehören, von der Gewerbeanmeldung bis zur Kasse, zeigt die Seite Stuhlmiete: Voraussetzungen.

Für die Zeit des Meisterkurses heißt das: Du kannst angestellt weiterarbeiten, auch in Teilzeit neben dem Kurs. Selbstständig am gemieteten Stuhl arbeiten kannst du erst, wenn du eingetragen bist.

Danach ist der gemietete Stuhl für viele der günstigste Start: kein Ladenlokal, keine Einrichtung auf Kredit, Miete nur für die Tage, an denen du arbeitest. Was ein Platz kostet, steht im Ratgeber Was kostet Stuhlmiete?. Was dir bei deinen Preisen und deiner Auslastung bleibt, rechnet der Stuhlmiete-Rechner in einer Minute durch.

Häufige Fragen zum Meisterbrief für Friseure

Was kostet der Friseurmeister?

Kurs und Prüfung für alle vier Teile kosten je nach Handwerkskammer rund 7.300 bis 11.800 €, bei der HWK Düsseldorf 7.308 €, bei der HWK zu Leipzig 11.792 € (Kurse 2027). Lernmittel und Material kommen dazu, bei der HWK Düsseldorf zum Beispiel rund 950 €.

Wie viel zahlt das Aufstiegs-BAföG für den Friseurmeister?

Die Hälfte der Kurs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 € als Zuschuss, den Rest als Darlehen der KfW. Bei bestandener Prüfung wird die Hälfte des Darlehens erlassen, bei einer Gründung das ganze Restdarlehen. Im Vollzeitkurs gibt es zusätzlich bis zu 1.019 € Unterhaltsbeitrag im Monat für Alleinstehende, abhängig von Einkommen und Vermögen.

Welche Bundesländer zahlen eine Meisterprämie?

Mindestens vierzehn der sechzehn Länder, zwischen 1.000 € in Sachsen-Anhalt und 5.000 € in Berlin. Bayern zahlt 3.000 €, Niedersachsen 4.000 € für Zeugnisse bis Ende 2026. Für Brandenburg und Schleswig-Holstein haben wir keine Prämie für den Abschluss gefunden.

Wie lange dauert der Meister als Friseur?

In Vollzeit etwa fünf bis sechs Monate für alle vier Teile, in Teilzeit länger, bei der HWK Hamburg gut ein Jahr. Teil I und II allein dauern in Vollzeit drei bis gut vier Monate, bei der HWK Düsseldorf in Teilzeit etwa acht Monate. Die Prüfungen kommen nach dem Kurs.

Kann ich den Friseurmeister in Teilzeit machen?

Ja. Viele Kammern bieten Teilzeitkurse an, meist an ein oder zwei festen Tagen pro Woche, bei der HWK zu Köln zum Beispiel montags und samstags. Das Aufstiegs-BAföG fördert auch Teilzeitkurse, nur den Unterhaltsbeitrag gibt es dann nicht.

Brauche ich für den Meister eine Gesellenprüfung?

In der Regel ja. Zugelassen wird, wer die Gesellenprüfung im Friseurhandwerk oder einem verwandten Handwerk bestanden hat (§ 49 HwO). Eine Wartezeit nach der Gesellenprüfung gibt es nicht.

Was ändert sich 2027 an der Friseur-Meisterprüfung?

Ab dem 1. März 2027 gilt eine neue Verordnung für die Teile I und II. Das Projekt dauert elf Stunden, die Situationsaufgabe enthält neue Pflichtarbeiten, Teil II prüft drei Handlungsfelder. Wer sich bis 31. August 2027 anmeldet, kann noch nach altem Recht geprüft werden.

Brauche ich einen eigenen Meister, wenn ich einen Stuhl miete?

Du brauchst eine eigene Eintragung in die Handwerksrolle, aber nicht zwingend einen Meisterbrief. Die Altgesellenregelung oder eine Ausnahmebewilligung reichen auch. Der Meister des Salons, in dem du mietest, deckt dich als Selbstständigen nicht ab.

Kann ich ohne Meister einen Friseursalon eröffnen?

Ja, mit der Altgesellenregelung, einer Ausnahmebewilligung oder einem angestellten Meister als Betriebsleiter. Ohne einen dieser Wege trägt dich die Kammer nicht ein.

Viktor Straile ist Gründer von Buzz Hive, dem Marktplatz, auf dem Salons freie Plätze tageweise an Beauty Professionals vermieten.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung. Verbindlich sind die Auskünfte deiner Handwerkskammer und der Stelle, die in deinem Land das Aufstiegs-BAföG bewilligt. Quellen: Handwerksordnung, Meisterprüfungsverfahrensverordnung, Allgemeine Meisterprüfungsverordnung, Friseurmeisterverordnung 2001 und Verordnung vom 4. August 2026 (gesetze-im-internet.de, recht.bund.de), Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, aufstiegs-bafoeg.de, Förderrichtlinien und Programmseiten der Länder und ihrer Förderbanken, Kurs- und Gebührenseiten der Handwerkskammern Berlin, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Heilbronn-Franken, Köln, Leipzig, Mannheim, Münster, Region Stuttgart und Unterfranken, alle abgerufen am 26.10.2026.