Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO für Friseure: Gründe, Prüfung, Kosten

Titelbild: Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO für Friseure: Gründe, Prüfung, Kosten

Kurzantwort: Die Ausnahmebewilligung nach § 8 der Handwerksordnung bringt dich ohne Meisterprüfung in die Handwerksrolle. Dafür müssen zwei Dinge zusammenkommen: ein Ausnahmefall, weil die Meisterprüfung für dich eine unzumutbare Belastung wäre, und der Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten, die du für die selbstständige Arbeit brauchst. Die Kammern verlangen dafür Wissen auf etwa meisterlichem Niveau. Reichen deine Unterlagen nicht, prüft ein Gremium oder ein Sachverständiger dich in einem Fachgespräch oder mit einer Arbeitsprobe. Die Gebühren unterscheiden sich stark von Kammer zu Kammer.

Was die Ausnahmebewilligung ist

Das Friseurhandwerk steht in Anlage A der Handwerksordnung (Nummer 38). Wer es selbstständig betreibt, muss in die Handwerksrolle eingetragen sein. Der Regelweg dorthin ist die Meisterprüfung. § 8 HwO ist eine von mehreren Ausnahmen: „In Ausnahmefällen ist eine Bewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle (Ausnahmebewilligung) zu erteilen“, wenn du die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist. Deine bisherige Berufserfahrung zählt dabei mit.

Wichtig ist das Wort „zu erteilen“: Liegen Ausnahmefall und Nachweis vor, hast du einen Anspruch. Was als Ausnahmefall gilt, entscheidet sich aber am Einzelfall, und genau daran scheitern viele Anträge.

Ausnahmebewilligung oder Altgesellenregelung?

Bevor du einen Antrag nach § 8 stellst, prüf die Altgesellenregelung nach § 7b HwO. Sie ist für viele Friseurinnen und Friseure der einfachere Weg:

Altgesellenregelung (§ 7b) Ausnahmebewilligung (§ 8)
Voraussetzung Gesellenprüfung, 6 Jahre Praxis, davon 4 in leitender Stellung Ausnahmegrund und Kenntnisse auf etwa meisterlichem Niveau
Ausnahmegrund nötig nein ja
Prüfung in der Regel nicht, die Kammer prüft Zeiten und Nachweise wenn die Unterlagen nicht reichen: Fachgespräch oder Arbeitsprobe
Ergebnis Eintragung in die Handwerksrolle Eintragung, auch befristet, mit Auflagen oder auf Teile des Handwerks beschränkt

Ob deine Jahre für § 7b reichen, siehst du im Check Altgesellenregelung Friseur in fünf Fragen. Fehlen dir die vier Jahre in leitender Stellung, bleibt § 8.

Welche Ausnahmegründe die Kammern anerkennen

Das Gesetz nennt einen Fall ausdrücklich: Die Meisterprüfung würde für dich „zum Zeitpunkt der Antragstellung oder danach eine unzumutbare Belastung bedeuten“ (§ 8 Abs. 1 Satz 2 HwO). Was unzumutbar ist, beschreiben die Merkblätter der Kammern. Häufig genannt werden:

  • Alter. Die HWK Koblenz sieht die Meisterprüfung „ab dem 47. Lebensjahr als unzumutbar“ an, die HWK Berlin nennt ein Alter ab etwa 47 Jahren zusammen mit langjähriger Berufserfahrung.
  • Gesundheit oder Behinderung, wenn sie dir Meisterkurs und Prüfung erheblich erschweren (HWK Berlin, HWK Flensburg).
  • Eine unvorhergesehene Betriebsübernahme, etwa wenn du einen Salon übernehmen musst oder kannst. Die HWK Koblenz erteilt die Bewilligung dann nur befristet bis zur Meisterprüfung und verlangt die Anmeldung zum Meisterkurs.
  • Lange Berufspraxis in Verantwortung. Die HWK Flensburg nennt 20 Gesellenjahre in herausgehobener, verantwortlicher oder leitender Stellung.
  • Eine Spezialtätigkeit aus dem Kern des Handwerks, die du seit Jahren ausübst (HWK Koblenz). Dann kann die Bewilligung auf diesen Teil beschränkt werden.

Kein Grund ist dagegen, dass Kundinnen oder Arbeitgeber dich brauchen; wirtschaftliche Interessen Dritter zählen nach dem Merkblatt der HWK Flensburg nicht. Für Barber wichtig: Ein reiner Herrenhaarschnitt gilt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, über das die Deutsche Handwerks Zeitung berichtet hat, nicht als Spezialtätigkeit, für die eine beschränkte Bewilligung reicht. Mehr dazu im Ratgeber Barbershop ohne Meister.

Was die Kammer prüft: die Themen der Kenntnisüberprüfung

Eine Liste mit Prüfungsfragen veröffentlicht keine Kammer. Alle verweisen auf die Meisterprüfung des Handwerks: Du musst die wesentlichen Inhalte der Teile I bis III beherrschen. Teil IV, die Ausbildereignung, wird nicht geprüft (HWK Münster). Für Friseure richtet sich der Inhalt nach der Friseurmeisterverordnung. Daraus ergeben sich diese Themen:

Fachpraxis (Teil I). In der Meisterprüfung gehören dazu ein Haarschnitt, eine Haarfärbung und eine Frisur für eine Dame, ein Haarschnitt mit Frisur für einen Herrn, eine dauerhafte Umformung von chemisch vorbehandeltem Haar und ein klassischer Herrenhaarschnitt. Weitere mögliche Aufgaben sind Langhaarfrisuren, das Einarbeiten von Haarersatz, die Typ- und Frisurenberatung sowie Hautbeurteilung und pflegende Kosmetik mit Nagelpflege.

Fachtheorie (Teil II). Zwei Prüfungsfächer: „Gestaltung und Technik“ (Beratung, Haar- und Hautbeurteilung, Produkte, Farb- und Umformungsverfahren, Schnitttechniken, Haarersatz) und „Salonmanagement“ (Arbeitsschutz und Umwelt, Kalkulation und Preise, Betriebs- und Personalplanung, Mitarbeiterführung, Marketing, Qualitätsmanagement).

Betriebswirtschaft und Recht (Teil III). Kaufmännische und rechtliche Kenntnisse, wie sie jeder Handwerksbetrieb braucht: Gründung oder Übernahme, Kalkulation, Rechtsfragen der Betriebsführung.

Ab dem 1. März 2027 gilt eine neue Friseurmeisterverordnung. Wer danach geprüft wird, sollte bei der Kammer fragen, welche Fassung sie zugrunde legt.

So läuft die Überprüfung ab

Die Kammern prüfen zuerst die Unterlagen. Reichen Gesellenbrief, Zeugnisse und Nachweise nicht, folgt die Überprüfung. Die HWK Münster beschreibt den Ablauf so: ein Vorgespräch mit dem Sachverständigen, der den Umfang festlegt und die Kosten schätzt, dann eine Prüfung, die „soweit wie möglich praktisch“ ist und meist einen Tag dauert, am Ende ein Gutachten. Die HWK Flensburg unterscheidet Fachgespräch und Arbeitsprobe. Zwei Punkte stehen in mehreren Merkblättern: Die Prüfung läuft auf Deutsch, Dolmetscher sind nicht zugelassen (HWK Berlin, HWK der Pfalz), und wer unentschuldigt fehlt, zahlt die vollen Kosten (HWK der Pfalz).

Der Antrag: Unterlagen und Ablauf

  1. Vorgespräch bei deiner Handwerkskammer. Zuständig ist die Kammer am künftigen Betriebssitz. Kläre dort, ob dein Ausnahmegrund trägt, bevor du Gebühren zahlst.
  2. Antrag mit Nachweisen. Typisch verlangt werden ein tabellarischer Lebenslauf, Gesellenbrief, Arbeitszeugnisse und Nachweise über den Ausnahmegrund (HWK Koblenz). Das Formular der HWK der Pfalz fragt außerdem, warum du die Meisterprüfung bisher nicht abgelegt hast.
  3. Prüfung der Kenntnisse, wenn die Unterlagen nicht reichen.
  4. Entscheidung. Nach § 8 Abs. 3 HwO entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer; die Länder können eine andere Stelle bestimmen, in vielen Ländern ist es die Kammer selbst. Die Bewilligung kann unbefristet, befristet, mit Auflagen oder auf einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten beschränkt erteilt werden (§ 8 Abs. 2).
  5. Eintragung in die Handwerksrolle. Erst danach darfst du selbstständig arbeiten.

Gegen die Entscheidung kannst du vor dem Verwaltungsgericht vorgehen; das steht auch der Kammer offen (§ 8 Abs. 4 HwO).

Was die Ausnahmebewilligung kostet

Die Gebühren legt jede Kammer selbst fest. Beispiele aus den Merkblättern:

Kammer Ausnahmebewilligung Kenntnisüberprüfung
HWK Berlin 370 € Bearbeitungsgebühr Kosten der Prüfung kommen dazu
HWK Wiesbaden 350–650 €, je nach Befristung und Umfang 100 € Verwaltungsgebühr plus Prüfer- und Materialkosten, „in der Regel zwischen 200,00 und 800,00 Euro“
HWK Koblenz 600–950 € Teil 1: 200 €, Teil 2: 850–4.000 €
HWK der Pfalz 600–950 €, je nach Befristung und Umfang „Erfahrungswert ab 2.500,00 Euro aufwärts“
HWK Flensburg im Merkblatt nicht genannt Fachgespräch 365 €, Arbeitsprobe 460 €

Dazu kommt die Eintragung in die Handwerksrolle, bei der HWK Koblenz zum Beispiel 141 € für Einzelunternehmen. Eine Ablehnung kostet ebenfalls: in Koblenz 300 €, in Wiesbaden bis zu 75 % der Gebühr. Frag deshalb vorher, wie die Kammer deinen Fall einschätzt.

Was du mit der Bewilligung darfst

Mit der Eintragung führst du einen eigenen Friseurbetrieb, mit eigenem Laden oder am gemieteten Stuhl. Den Meistertitel führst du nicht. Ausbilden darfst du nur mit der Ausbildereignung, die du gesondert ablegst (HWK Koblenz). Ist die Bewilligung befristet oder beschränkt, gelten diese Grenzen auch für deinen Betrieb.

Wie die Ausnahmebewilligung neben Altgesellenregelung, Betriebsleiter und Anerkennung steht und was ohne Eintragung droht, steht im Ratgeber Friseur ohne Meister: die 4 legalen Wege.

Häufige Fragen zur Ausnahmebewilligung

Gibt es eine Liste mit Prüfungsfragen für die Ausnahmebewilligung?

Nein. Keine Kammer veröffentlicht eine Fragensammlung. Geprüft wird angelehnt an die Teile I bis III der Meisterprüfung: Fachpraxis, Fachtheorie sowie Betriebswirtschaft und Recht. Für Friseure stehen die Inhalte in der Friseurmeisterverordnung.

Ab welchem Alter bekomme ich eine Ausnahmebewilligung?

Ein festes Alter steht nicht im Gesetz. Die HWK Koblenz sieht die Meisterprüfung ab dem 47. Lebensjahr als unzumutbar an, die HWK Berlin nennt etwa 47 Jahre zusammen mit langjähriger Berufserfahrung. Andere Kammern entscheiden im Einzelfall.

Was kostet eine Ausnahmebewilligung?

Je nach Kammer zwischen einigen hundert Euro und mehreren tausend Euro, wenn eine Kenntnisüberprüfung nötig ist. Die HWK Berlin nimmt 370 € Bearbeitungsgebühr, die HWK Koblenz 600–950 € plus Prüfung.

Muss ich bei der Ausnahmebewilligung eine Prüfung machen?

Nur wenn deine Unterlagen die Kenntnisse nicht belegen. Dann prüft ein Gremium oder ein Sachverständiger dich in einem Fachgespräch oder mit einer Arbeitsprobe, meist an einem Tag.

Wer entscheidet über den Antrag?

Nach § 8 Abs. 3 HwO die höhere Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer. Die Länder können eine andere Stelle bestimmen; vielerorts entscheidet die Kammer selbst. Den Antrag stellst du in jedem Fall bei deiner Handwerkskammer.

Ist die Ausnahmebewilligung dasselbe wie die Altgesellenregelung?

Nein. Die Altgesellenregelung (§ 7b HwO) braucht keinen Ausnahmegrund, sondern sechs Jahre Praxis, davon vier in leitender Stellung. Die Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO) braucht einen Ausnahmegrund und den Nachweis meisterähnlicher Kenntnisse.


Viktor Straile ist Gründer von Buzz Hive, dem Marktplatz, auf dem Salons freie Plätze tageweise an Beauty Professionals vermieten.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft deiner Handwerkskammer. Quellen: § 8 HwO, Friseurmeisterverordnung (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 14.10.2026), Merkblätter der Handwerkskammern Berlin, Flensburg, Koblenz, Münster, der Pfalz und Wiesbaden.