Stuhlmiete-Vertrag: Die komplette Checkliste für Salonbesitzer und Mieter

Stuhlmiete funktioniert nur, wenn beide Seiten wissen, woran sie sind. Die meisten Konflikte – von der Waschplatz-Nutzung bis zum Vorwurf der Scheinselbstständigkeit – entstehen, weil Dinge „irgendwie mündlich" geregelt wurden. Diese Checkliste führt durch alle Punkte, die in eine saubere Stuhlmiete-Vereinbarung gehören.

1. Die Basics: Wer, was, wann, wie viel

  • Vertragsparteien mit vollständigen Geschäftsdaten beider Seiten
  • Mietgegenstand: Welcher Platz? Nur der Stuhl oder auch Behandlungsraum, Lagerfläche, Schaufensterfläche?
  • Mietzeiten: Feste Wochentage, freie Buchung oder exklusive Nutzung? Auch: Zugang außerhalb der Salonöffnungszeiten?
  • Preis und Zahlungsweise: Tages-, Stunden- oder Monatspauschale, Fälligkeit, Zahlungsweg
  • Laufzeit und Kündigungsfristen – bei flexiblen Modellen: Stornoregeln

2. Mitbenutzung: Was ist im Preis drin?

Stuhlmiete ist anteilige Untervermietung des Salons. Regelt schriftlich, was mitbenutzt werden darf: Empfang und Terminvergabe, Waschplätze, Geräte, Handtücher und Umhänge, Verbrauchsmaterial, Pausenraum, Parkplätze. Jede Grauzone hier ist ein späterer Streitpunkt.

3. Der kritischste Punkt: Selbstständigkeit absichern

Der Stuhlmieter ist vollständig selbstständig – mit eigenem Gewerbe, eigenen Preisen, eigenen Kunden und eigener Abrechnung. Damit das auch rechtlich hält und keine Scheinselbstständigkeit vorliegt, gilt:

  • Der Mieter kassiert selbst und rechnet direkt mit seinen Kunden ab
  • Der Mieter bestimmt Preise, Arbeitszeiten und Urlaub selbst
  • Keine Weisungen des Vermieters zu Arbeitsablauf oder Kundenbehandlung
  • Kein Auftreten als Angestellter des Salons (eigenes Auftreten, eigene Visitenkarten)
  • Idealerweise: eigene Terminvergabe, eigenes Telefon/Booking

Wird der „Mieter" faktisch wie ein Angestellter behandelt, drohen dem Salon Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen – rückwirkend und teuer.

4. Kundenstamm und Wettbewerb

  • Wem „gehören" Kunden, die über den Salon kommen, wem die mitgebrachten?
  • Gibt es ein Konkurrenzverbot im Umkreis nach Vertragsende? (Üblich, aber eng begrenzen)
  • Dürfen beide Seiten aktiv um Kunden der jeweils anderen werben?

5. Haftung und Versicherung

  • Betriebshaftpflicht des Mieters ist Pflichtprogramm – am besten als Vertragsbedingung
  • Wer haftet für Schäden an Einrichtung und Geräten?
  • Was deckt die Versicherung des Salons ab, was nicht?
  • Umgang mit Schlüsseln, Alarmanlage, Kasse

6. Pflichten aus dem Handwerksrecht

Im Friseurhandwerk braucht der selbstständige Stuhlmieter in der Regel den Meistertitel oder eine Ausnahme (z. B. Altgesellenregelung nach § 7b HwO) plus Eintragung in die Handwerksrolle. Kosmetik, Nageldesign und Make-up sind zulassungsfrei. Der Vermieter sollte sich die Gewerbeanmeldung und ggf. die Handwerkskarte zeigen lassen – wer wissentlich Schwarzarbeit im Salon duldet, haftet mit.

So macht es Buzz Hive einfacher

Über Buzz Hive sind die kaufmännischen Punkte – Zeitraum, Preis, Buchung, Bezahlung, Beleg – bereits digital geregelt und dokumentiert: Der Salon legt Preis und Verfügbarkeit fest, der Profi bucht online, die Zahlung läuft sicher über Stripe. Was bleibt, ist die Hausordnung: Mitbenutzung, Kundenstamm und Haftung klärt ihr einmal sauber – den Rest übernimmt die Plattform.

Noch Fragen? Die wichtigsten Antworten findest du in unseren FAQ. Und wenn du beim Start dabei sein willst: Warteliste sichern.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Lass individuelle Verträge im Zweifel von einem Anwalt oder deiner Handwerkskammer prüfen.