Stuhlmiete-Vertrag: Die komplette Checkliste für Salonbesitzer und Mieter
Stuhlmiete funktioniert nur, wenn beide Seiten wissen, woran sie sind. Die meisten Konflikte – von der Waschplatz-Nutzung bis zum Vorwurf der Scheinselbstständigkeit – entstehen, weil Dinge „irgendwie mündlich" geregelt wurden. Diese Checkliste führt durch alle Punkte, die in eine saubere Stuhlmiete-Vereinbarung gehören.
1. Die Basics: Wer, was, wann, wie viel
- Vertragsparteien mit vollständigen Geschäftsdaten beider Seiten
- Mietgegenstand: Welcher Platz? Nur der Stuhl oder auch Behandlungsraum, Lagerfläche, Schaufensterfläche?
- Mietzeiten: Feste Wochentage, freie Buchung oder exklusive Nutzung? Auch: Zugang außerhalb der Salonöffnungszeiten?
- Preis und Zahlungsweise: Tages-, Stunden- oder Monatspauschale, Fälligkeit, Zahlungsweg
- Laufzeit und Kündigungsfristen – bei flexiblen Modellen: Stornoregeln
2. Mitbenutzung: Was ist im Preis drin?
Stuhlmiete ist anteilige Untervermietung des Salons. Regelt schriftlich, was mitbenutzt werden darf: Empfang und Terminvergabe, Waschplätze, Geräte, Handtücher und Umhänge, Verbrauchsmaterial, Pausenraum, Parkplätze. Jede Grauzone hier ist ein späterer Streitpunkt.
3. Der kritischste Punkt: Selbstständigkeit absichern
Der Stuhlmieter ist vollständig selbstständig – mit eigenem Gewerbe, eigenen Preisen, eigenen Kunden und eigener Abrechnung. Damit das auch rechtlich hält und keine Scheinselbstständigkeit vorliegt, gilt:
- Der Mieter kassiert selbst und rechnet direkt mit seinen Kunden ab
- Der Mieter bestimmt Preise, Arbeitszeiten und Urlaub selbst
- Keine Weisungen des Vermieters zu Arbeitsablauf oder Kundenbehandlung
- Kein Auftreten als Angestellter des Salons (eigenes Auftreten, eigene Visitenkarten)
- Idealerweise: eigene Terminvergabe, eigenes Telefon/Booking
Wird der „Mieter" faktisch wie ein Angestellter behandelt, drohen dem Salon Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen – rückwirkend und teuer.
4. Kundenstamm und Wettbewerb
- Wem „gehören" Kunden, die über den Salon kommen, wem die mitgebrachten?
- Gibt es ein Konkurrenzverbot im Umkreis nach Vertragsende? (Üblich, aber eng begrenzen)
- Dürfen beide Seiten aktiv um Kunden der jeweils anderen werben?
5. Haftung und Versicherung
- Betriebshaftpflicht des Mieters ist Pflichtprogramm – am besten als Vertragsbedingung
- Wer haftet für Schäden an Einrichtung und Geräten?
- Was deckt die Versicherung des Salons ab, was nicht?
- Umgang mit Schlüsseln, Alarmanlage, Kasse
6. Pflichten aus dem Handwerksrecht
Im Friseurhandwerk braucht der selbstständige Stuhlmieter in der Regel den Meistertitel oder eine Ausnahme (z. B. Altgesellenregelung nach § 7b HwO) plus Eintragung in die Handwerksrolle. Kosmetik, Nageldesign und Make-up sind zulassungsfrei. Der Vermieter sollte sich die Gewerbeanmeldung und ggf. die Handwerkskarte zeigen lassen – wer wissentlich Schwarzarbeit im Salon duldet, haftet mit.
So macht es Buzz Hive einfacher
Über Buzz Hive sind die kaufmännischen Punkte – Zeitraum, Preis, Buchung, Bezahlung, Beleg – bereits digital geregelt und dokumentiert: Der Salon legt Preis und Verfügbarkeit fest, der Profi bucht online, die Zahlung läuft sicher über Stripe. Was bleibt, ist die Hausordnung: Mitbenutzung, Kundenstamm und Haftung klärt ihr einmal sauber – den Rest übernimmt die Plattform.
Noch Fragen? Die wichtigsten Antworten findest du in unseren FAQ. Und wenn du beim Start dabei sein willst: Warteliste sichern.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Lass individuelle Verträge im Zweifel von einem Anwalt oder deiner Handwerkskammer prüfen.