Altgesellenregelung: Wer gilt als Altgeselle und was ist damit erlaubt?

Titelbild: Altgesellenregelung: Wer gilt als Altgeselle und was ist damit erlaubt?

Kurzantwort: Die Altgesellenregelung in § 7b der Handwerksordnung erlaubt die Selbstständigkeit ohne Meisterprüfung. Altgeselle ist, wer die Gesellenprüfung bestanden und danach mindestens sechs Jahre im Handwerk gearbeitet hat, davon vier Jahre in leitender Stellung. Die Handwerkskammer muss dann die Ausübungsberechtigung erteilen, ein Ermessen hat sie nicht. Der Antrag kostet etwa 150 bis 500 € und dauert vier bis acht Wochen.

Was die Altgesellenregelung ist: die Ausnahme von der Meisterpflicht

Für Friseure gilt die Meisterpflicht: Das Friseurhandwerk ist zulassungspflichtig, und wer selbstständig schneidet, färbt und frisiert, muss in die Handwerksrolle eingetragen sein. Der klassische Weg dorthin ist der Meisterbrief. Seit der Handwerksreform 2004 gibt es einen zweiten: Wer lange genug im Beruf ist und dabei Verantwortung getragen hat, darf sich auch ohne Meisterprüfung eintragen lassen. Das Gesetz nennt das „Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO“, in der Branche heißt es Altgesellenregelung.

Die Regelung gilt für fast alle zulassungspflichtigen Handwerke der Anlage A. Ausgenommen sind nur die Nummern 12 und 33 bis 37, also Schornsteinfeger und die fünf Gesundheitshandwerke: Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker. Das Friseurhandwerk steht unter Nummer 38 und ist nicht ausgenommen. Für Friseurinnen und Friseure gilt die Regelung deshalb uneingeschränkt, auch für Barber.

Der Gedanke dahinter: Sechs Jahre Praxis, davon vier mit eigener Entscheidungsbefugnis, belegen dieselben Fähigkeiten, die eine Meisterprüfung abfragt. Die Kammer prüft deshalb keine Fachkenntnisse, sondern Zeiten und Nachweise.

Ein Wort zur Sprache: Das Gesetz kennt nur den „Altgesellen“. Wir nutzen das Wort als Rechtsbegriff für alle, auch wenn die meisten, die diesen Weg gehen, Friseurinnen sind.

Wer gilt als Altgeselle: die drei Voraussetzungen

Altgeselle ist nach § 7b Abs. 1 HwO, wer alle drei Bedingungen erfüllt:

  1. eine bestandene Gesellenprüfung im selben Handwerk,
  2. danach sechs Jahre Berufstätigkeit in diesem Handwerk,
  3. davon vier Jahre in leitender Stellung.

1. Die bestandene Gesellenprüfung

Die Prüfung muss in dem Handwerk abgelegt sein, das du später betreiben willst, für Friseurinnen und Friseure also die Gesellenprüfung im Friseurhandwerk. Eine gleichwertige Abschlussprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz oder ein anerkannter ausländischer Abschluss zählt ebenso. Ohne diese Prüfung gibt es keinen Altgesellen, egal wie lang die Praxis ist.

2. Sechs Jahre Berufstätigkeit im Handwerk

Die sechs Jahre beginnen nach der Gesellenprüfung. Die Ausbildungszeit davor zählt nicht mit. Es müssen keine sechs Jahre am Stück sein: Zeiten in verschiedenen Salons, mit Unterbrechungen dazwischen, werden zusammengerechnet. Teilzeit zählt anteilig, zwei Jahre halbtags ergeben also ein Jahr. Elternzeit, längere Krankheit und Arbeitslosigkeit zählen nicht; kurze Krankheitszeiten im laufenden Arbeitsverhältnis schon.

3. Davon vier Jahre in leitender Stellung

Das ist die Voraussetzung, an der die meisten Fragen hängen, und das Gesetz definiert sie in § 7b Abs. 1a HwO: Leitend ist, wem „eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem wesentlichen Betriebsbereich“ übertragen wurden. Ein Titel ist nicht nötig. Salonleitung und Filialleitung sind der klassische Fall, aber auch wer ohne Titel eigenständig Personal einteilt, Termine plant, einkauft, die Kasse führt, Preise festlegt oder Auszubildende anleitet, kann die Voraussetzung erfüllen. Viele „Alleingesellen“, die den Laden praktisch allein führen, erfüllen sie, ohne es zu wissen.

Die vier Jahre müssen innerhalb der sechs Jahre liegen, nicht zusätzlich dazu. Wer sechs Jahre gearbeitet hat und davon vier Jahre leitend, ist Altgeselle. Wer zehn Jahre gearbeitet hat und davon vier leitend, auch.

Der Nachweis ist der Knackpunkt. Das Gesetz erlaubt ihn „durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise“. In der Praxis heißt das: Die Kammer will schwarz auf weiß sehen, welche Verantwortung du hattest. Ein Zeugnis, in dem nur „war als Friseurin tätig“ steht, reicht nicht.

Ab wann ist man Altgeselle?

Die Voraussetzungen erfüllst du an dem Tag, an dem nach der Gesellenprüfung sechs Jahre Berufstätigkeit zusammengekommen sind, davon vier in leitender Stellung. Selbstständig arbeiten darfst du aber erst, wenn die Kammer die Ausübungsberechtigung erteilt und dich in die Handwerksrolle eingetragen hat. Der Antrag stellt fest, was du zu diesem Zeitpunkt schon bist. So sieht das in Jahren aus:

Lena bestand 2018 ihre Gesellenprüfung. Von 2018 bis 2020 arbeitete sie als Gesellin in einem großen Salon, ohne besondere Verantwortung. 2020 wechselte sie in einen kleinen Salon mit zwei Stühlen, in dem sie seitdem allein öffnet, Termine plant, bestellt und die Tageskasse abrechnet, während die Inhaberin nur an zwei Tagen pro Woche im Laden ist.

Zeitraum Tätigkeit zählt zu den 6 Jahren Praxis zählt zu den 4 Jahren Leitung
2018–2020 Gesellin ohne Verantwortung 2 Jahre
2020–2024 faktisch alleinverantwortlich 4 Jahre 4 Jahre
Summe 6 Jahre 4 Jahre

Seit 2024 erfüllt Lena die Voraussetzungen. Sie kann den Antrag stellen, sobald ihre frühere und ihre jetzige Chefin die Tätigkeiten schriftlich bestätigen. Friseurinnen und Friseure, die nachrechnen wollen, ob die eigenen Jahre reichen, machen das mit dem Altgesellenregelung-Friseur-Check: fünf Fragen, keine Anmeldung, das Ergebnis bleibt im Browser.

Was ein Altgeselle mit der Ausübungsberechtigung darf, und was nicht

Mit der Ausübungsberechtigung wirst du in die Handwerksrolle eingetragen. Ab dann darfst du:

  • einen eigenen Friseurbetrieb anmelden und führen, mit eigenem Laden oder am gemieteten Stuhl;
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen;
  • als Betriebsleiterin oder Betriebsleiter für einen fremden Betrieb eingetragen werden.

Was du nicht darfst: den Titel „Friseurmeister“ führen. Die Ausübungsberechtigung ersetzt den Meisterbrief als Voraussetzung für die Eintragung, nicht den Abschluss. Wer ausbilden will, braucht zusätzlich die Ausbildereignung nach § 30 BBiG, die im Meisterkurs enthalten ist. Als Altgeselle musst du sie gesondert nachweisen.

Für die Selbstständigkeit spielt der fehlende Titel keine Rolle. Kundinnen buchen Haarschnitte, keine Urkunden. Und ein Salon, der einen Stuhl vermietet, fragt nach der Eintragung, nicht nach dem Weg dorthin.

Antrag, Kosten und Dauer bei der Handwerkskammer

Zuständig ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk dein künftiger Betrieb liegt, nicht die, bei der du gelernt hast. Der Antrag läuft in vier Schritten:

  1. Kostenlose Vorberatung. Jede Kammer sagt dir vor dem Antrag, ob die Unterlagen reichen. Das lohnt sich, weil ein abgelehnter Antrag Zeit und Gebühren kostet.
  2. Unterlagen einreichen. Gesellenbrief, lückenloser Lebenslauf mit Beschäftigungszeiten, Arbeitszeugnisse oder Tätigkeitsbescheinigungen für jede Stelle, Nachweise über die leitende Tätigkeit, Personalausweis.
  3. Prüfung durch die Kammer. Sie rechnet die Zeiten nach und bewertet die Nachweise. Fehlt etwas, fragt sie nach, meist nach einer genaueren Beschreibung der Verantwortungsbereiche.
  4. Bescheid. Sind die Voraussetzungen belegt, muss die Kammer die Berechtigung erteilen; einen Ermessensspielraum hat sie nicht. Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du Widerspruch einlegen.

Die Gebühr liegt je nach Kammer etwa zwischen 150 und 500 €, die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis acht Wochen. Mit der Ausübungsberechtigung beantragst du dann die Eintragung in die Handwerksrolle, die eine eigene, meist kleinere Gebühr kostet.

Anträge scheitern in der Praxis an drei Dingen: an Zeugnissen, die Aufgaben statt Entscheidungsbefugnisse beschreiben; an Lücken in den sechs Jahren; an falsch gerechneter Teilzeit. Wie du das vor dem Antrag abfängst, mit einem Muster für die Tätigkeitsbescheinigung, in der dein früherer Salon die Verantwortungsbereiche konkret ankreuzt, steht im Altgesellenregelung-Friseur-Check mit Antragspaket.

Altgeselle oder Meister: der Unterschied

Beide Wege enden in der Handwerksrolle; sie unterscheiden sich in Dauer, Kosten, Titel und Ausbildungsrecht:

Kriterium Altgeselle (§ 7b HwO) Meister
Voraussetzung Gesellenprüfung, 6 Jahre Praxis, 4 leitend Gesellenprüfung, Meisterkurs, 4 Prüfungsteile
Dauer bis zur Eintragung 4–8 Wochen nach Antrag 1–3 Jahre Vorbereitung
Kosten etwa 150–500 € Gebühr meist 5.000–10.000 € für Kurs und Prüfung, Förderung über Aufstiegs-BAföG möglich
Ergebnis Eintragung in die Handwerksrolle Eintragung in die Handwerksrolle, Meistertitel
Ausbilden nur mit gesonderter Ausbildereignung enthalten
Wer erfahrene Gesellinnen und Gesellen mit belegbarer Verantwortung alle mit Gesellenprüfung, unabhängig von der Berufserfahrung

Wer die Jahre hat, für den ist die Altgesellenregelung der schnellere und günstigere Weg. Wer sie nicht hat, kommt um den Meister nur mit einem angestellten Betriebsleiter oder einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO herum, und die gibt es nur im begründeten Einzelfall.

Für wen die Regelung nicht gilt

Kosmetik, Nageldesign, Make-up und Wimpernstyling brauchen weder Meister noch § 7b. Kosmetik ist zulassungsfrei und steht in Anlage B der Handwerksordnung, die anderen drei sind kein zulassungspflichtiges Handwerk. In allen Fällen genügt die Gewerbeanmeldung; ob ein Eintrag bei der Handwerkskammer dazukommt, klärst du dort. Wer aus diesem Bereich kommt, findet den passenden Weg im Ratgeber Selbstständig als Kosmetikerin ohne eigenes Studio.

Barber dagegen fallen unter das Friseurhandwerk. Für sie gilt die Altgesellenregelung genauso wie für alle Friseurinnen und Friseure, mehr dazu im Barbershop-Ratgeber.

Und dann: der eigene Platz

Mit der Eintragung beginnt der Teil, um den es eigentlich geht. Die meisten Altgesellen wollen keinen eigenen Laden mit Mietvertrag über zehn Jahre, sie wollen mit ihren Kundinnen selbst abrechnen, auf eigene Rechnung. Der Weg dahin ist ein gemieteter Stuhl: tageweise oder fest, mit eigener Kasse, eigenen Preisen und eigenem Terminbuch. Was das kostet, was in den Vertrag gehört und wie du Scheinselbstständigkeit vermeidest, steht auf der Seite Stuhlmiete für Friseure. Den Mustervertrag gibt es dort kostenlos.

Häufige Fragen zur Altgesellenregelung

Ab wann ist man Altgeselle?

Sobald nach der Gesellenprüfung sechs Jahre Berufstätigkeit im Handwerk zusammengekommen sind, davon vier Jahre in leitender Stellung. Die Zeiten erfüllen die Voraussetzungen von selbst; die Berechtigung bekommst du aber erst auf Antrag: Du beantragst die Ausübungsberechtigung bei der Handwerkskammer und lässt dich damit in die Handwerksrolle eintragen.

Was zählt bei der Altgesellenregelung als leitende Stellung?

Eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnis in einem wesentlichen Bereich des Betriebs, so formuliert es § 7b Abs. 1a HwO. Ein Titel ist nicht nötig. Dazu zählen Personal einteilen, Termine planen, einkaufen, Kasse führen, Preise festlegen oder den Salon allein öffnen, sofern du es eigenverantwortlich getan hast und belegen kannst.

Was kostet die Altgesellenregelung?

Je nach Handwerkskammer etwa 150 bis 500 € Gebühr für die Ausübungsberechtigung, dazu die Gebühr für die Eintragung in die Handwerksrolle. Die Beratung vor dem Antrag ist kostenlos.

Muss ich als Altgeselle eine Prüfung machen?

Nein. Die Kammer prüft Zeiten und Nachweise, keine Fachkenntnisse. Es gibt keine Prüfung, kein Fachgespräch und keinen Kurs.

Was ist der Unterschied zwischen Altgeselle und Meister?

Beide stehen in der Handwerksrolle und dürfen einen Betrieb führen. Der Altgeselle hat keine Meisterprüfung abgelegt, darf den Titel „Friseurmeister“ nicht führen und braucht zum Ausbilden gesondert die Ausbildereignung. Der Weg dauert Wochen statt Jahre und kostet 150 bis 500 € statt 5.000 bis 10.000 €.

Gilt die Altgesellenregelung für alle Handwerke?

Für alle zulassungspflichtigen Handwerke der Anlage A bis auf sechs: Schornsteinfeger, Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker. Das Friseurhandwerk gehört nicht zu den Ausnahmen.

Kann die Kammer den Antrag ablehnen, obwohl ich die Jahre habe?

Nur wenn die Nachweise nicht reichen. Sind die drei Voraussetzungen belegt, muss die Kammer die Berechtigung erteilen, § 7b HwO lässt ihr kein Ermessen. Gegen eine Ablehnung ist Widerspruch möglich.

Darf ich als Altgeselle einen Stuhl mieten und selbstständig arbeiten?

Ja. Mit der Eintragung in die Handwerksrolle führst du einen eigenen, eingetragenen Friseurbetrieb, unabhängig davon, ob du einen eigenen Laden hast oder einen Stuhl in einem fremden Salon mietest. Der Salon, der vermietet, braucht selbst eine Eintragung, du brauchst deine eigene.


Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die Handwerkskammer an deinem künftigen Betriebssitz; sie berät vor dem Antrag kostenlos.