Kosmetikraum untervermieten: So wird der leere Raum zur Einnahme
Kurzantwort: Du darfst deinen Kosmetikraum untervermieten, wenn dein Gewerbemietvertrag es erlaubt oder dein Vermieter schriftlich zustimmt (§ 540 BGB). Üblich sind 300–700 € im Monat für einen abschließbaren Behandlungsraum, 40–80 € pro Tag. Damit aus der Untermiete keine Scheinselbstständigkeit wird, braucht die Mieterin eigene Preise, eigene Kasse und eigene Termine — und ihr beide einen schriftlichen Untermietvertrag.
Warum der leere Raum teurer ist als gedacht
Ein Behandlungsraum — oder die Kosmetikkabine im Friseursalon —, der drei Tage die Woche leer steht, kostet trotzdem seinen Anteil an Miete, Strom und Reinigung. Bei einem Studio mit 1.800 € Warmmiete und drei Räumen trägt jeder Raum rechnerisch 600 € — ob er genutzt wird oder nicht. In unserer Auswertung von 92 aktiven Inseraten kamen 41 aus Kosmetik und Nails, und die Nachfrage ist real: Sechs der Inserate waren Suchanzeigen von Profis, vier davon Kosmetikerinnen, die genau so einen Raum suchen. Der Markt ist da — er ist nur schlecht organisiert.
Schritt 1: Darfst du deinen Kosmetikraum überhaupt untervermieten?
Das ist die Frage, die vor allen anderen kommt. Nach § 540 BGB brauchst du für die Untervermietung die Erlaubnis deines Vermieters — es sei denn, dein Gewerbemietvertrag erlaubt sie bereits. Drei Fälle:
- Untervermietung ausdrücklich erlaubt: Steht so im Vertrag, oft mit der Einschränkung „branchengleich" oder „nach Anzeige". Dann genügt eine kurze schriftliche Mitteilung.
- Nichts geregelt: Zustimmung einholen — per E-Mail, mit Angabe, was untervermietet wird (ein Raum, kosmetische Dienstleistung) und an wen (selbstständige Kosmetikerin). Anders als bei Wohnraum hast du bei Gewerbe keinen Anspruch auf die Erlaubnis. Verweigert der Vermieter sie ohne wichtigen Grund in der Person der Untermieterin, bleibt dir nur ein Sonderkündigungsrecht (§ 540 Abs. 1 S. 2 BGB) — also: konkret beschreiben, freundlich fragen, schriftlich festhalten.
- Ausdrücklich verboten: Dann nicht — eine Untervermietung gegen den Vertrag ist ein Kündigungsgrund für dein ganzes Studio.
Der Fehler, den wir am häufigsten sehen: Studios vermieten „unter der Hand", weil der Vermieter „das eh nicht mitbekommt". Bekommt er es doch mit, steht nicht die Untermiete auf dem Spiel, sondern der Hauptmietvertrag.
Schritt 2: Kosmetikraum vermieten — welcher Preis üblich ist
Die Preisspanne hängt an drei Dingen: Stadt, Ausstattung und was inklusive ist. Aus unserer Inserate-Auswertung und den Branchenquellen:
| Modell | Miete (üblich) | Wofür |
|---|---|---|
| Monatsmiete Behandlungsraum | 300–700 € | feste Mieterin, eigener Schlüssel |
| Tagesmiete | 40–80 € | Teilzeit-Selbstständige, Testphase |
| Feste Wochentage (2–3 Tage) | 150–350 € | zwei bis drei feste Tage pro Woche |
Rechenbeispiel: Trägt dein Raum rechnerisch 600 € Fixkosten (siehe oben) und vermietest du ihn an drei festen Tagen pro Woche à 60 € — rund 13 Tage im Monat —, sind das etwa 780 €. Der Raum zahlt sich selbst und 180 € obendrauf, ohne dass du eine Stunde mehr behandelst.
Inklusive oder extra? Liege, Lampe, Hocker, Wasser, Reinigung, Empfang, Wäsche, Verbrauchsmaterial — jede Position, die inklusive ist, rechtfertigt einen höheren Preis und erspart Diskussionen. Was dein Raum genau kosten muss, damit er sich trägt, rechnet dir der Stuhlmiete-Rechner aus; die komplette Preis-Systematik steht im Ratgeber „Was kostet Stuhlmiete?".
Ein Steuer-Hinweis, der Geld wert ist: Die reine Überlassung eines Raums ist umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG) — sobald du aber Leistungen mitverkaufst (Empfang, Geräte, Material), wird daraus in der Regel eine steuerpflichtige Gesamtleistung. Wie du das sauber trennst, erklärt der Steuer-Guide.
Schritt 3: Der Untermietvertrag — auch unter Freundinnen
Untermiete „per Handschlag" funktioniert bis zur ersten Meinungsverschiedenheit. In den Vertrag gehören: Raum und Mitbenutzung (Wartebereich, WC, Küche), Zeiten und Zugang, Miete und Nebenkosten, Kündigungsfristen, Haftung und Versicherung, Reinigung und Hygiene — und, als wichtigster Block, die Selbstständigkeits-Klauseln: Die Mieterin bestimmt Preise, Termine und Behandlungen selbst, rechnet ihre Kundinnen selbst ab und bringt ihr eigenes Material mit.
Unser kostenloser Mustervertrag ist für alle Gewerke formuliert — Raum und Ausstattung trägst du frei ein; welche Klauseln wirklich zählen, zeigt die Vertrags-Checkliste.
Schritt 4: Scheinselbstständigkeit vermeiden — deine Verantwortung als Vermieterin
Das ist der Punkt, der Studios am meisten Angst macht, und zu Recht: Wenn die Rentenversicherung die Mieterin als verdeckte Angestellte einstuft, zahlst du die Sozialabgaben nach — bis zu vier Jahre rückwirkend. Entscheidend ist nicht der Vertrag, sondern die gelebte Praxis:
- Die Mieterin hat eigene Preise und eine eigene Kasse — sie rechnet ihre Kundinnen selbst ab, nicht über deine.
- Sie vergibt ihre Termine selbst und darf auch anderswo arbeiten.
- Du gibst keine Weisungen zu Arbeitszeiten, Behandlungen oder Produkten.
- Sie bringt eigenes Material und eine eigene Betriebshaftpflicht mit.
Die vollständigen Kriterien und Warnsignale stehen im Ratgeber Scheinselbstständigkeit bei Stuhlmiete vermeiden. Faustregel: Wenn deine Kundinnen nicht merken, dass die Mieterin ein eigenes Unternehmen ist, hast du ein Problem.
Schritt 5: Hygiene und Ausstattung
Kosmetik unterliegt der Hygieneverordnung deines Bundeslandes. Für einen untervermieteten Raum heißt das: Wer ist für den Hygieneplan zuständig, wer reinigt und desinfiziert wann, wo lagert die Mieterin ihre Produkte? Klärt das schriftlich, sonst zeigt bei einer Kontrolle jede auf die andere. Baulich brauchen die meisten Behandlungen Wasser in Reichweite, gute Lüftung (Wimpernkleber, Peelings) und einen abschließbaren Raum — alles, was ein Kosmetikstudio ohnehin mitbringt.
Schritt 6: Die richtige Mieterin finden
Die klassischen Wege sind Kleinanzeigen, Instagram und Zuruf — mit viel Zufall und vielen Anfragen, die nicht passen. Achte auf: Gewerbeanmeldung, Betriebshaftpflicht, ein eigenes Behandlungsangebot, das deins ergänzt, statt dir Konkurrenz zu machen (Wimpern neben Kosmetik funktioniert, dieselbe Gesichtsbehandlung nebenan nicht), und eine Probezeit über tageweise Miete, bevor ihr euch monatlich bindet. Tageweise ist die Lücke im Markt: Nur 4 von 92 Inseraten bieten es an (Coworking-Salon). Was Mieterinnen bei der Besichtigung abhaken, steht in der Checkliste Behandlungsraum mieten — wer dieselbe Liste kennt, verhandelt kürzer.
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Häufige Fragen zum Untervermieten von Kosmetikräumen
Darf ich meinen Kosmetikraum ohne Erlaubnis des Vermieters untervermieten? Nein. Nach § 540 BGB brauchst du die Zustimmung deines Vermieters, es sei denn, dein Gewerbemietvertrag erlaubt die Untervermietung ausdrücklich. Eine Untervermietung gegen den Vertrag gefährdet dein gesamtes Mietverhältnis.
Wie viel Miete kann ich für meinen Kosmetikraum verlangen? Für einen abschließbaren Behandlungsraum sind 300–700 € im Monat üblich, tageweise 40–80 €, zwei bis drei feste Wochentage 150–350 €. Nach oben rechtfertigen Lage, Liege, Wasser im Raum, Reinigung und Empfang; nach unten drückt eine offene Kabine ohne Lagerfläche. Rechne vom Fixkostenanteil deines Raums rückwärts — der Stuhlmiete-Rechner zeigt, ab welchem Preis der Raum sich trägt.
Muss ich Umsatzsteuer auf die Untermiete zahlen? Die reine Raumüberlassung ist umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG). Sobald Leistungen wie Empfang, Geräte oder Material inklusive sind, wird daraus in der Regel eine steuerpflichtige Leistung. Der Steuer-Guide erklärt die Trennung.
Was muss in den Untermietvertrag für einen Kosmetikraum? Raum und Mitbenutzung (Wartebereich, WC, Küche), Zeiten und Zugang, Miete und Nebenkosten, Kündigungsfristen, Haftung mit Versicherungsnachweis, Reinigung und Hygieneplan — und die Selbstständigkeits-Klauseln: eigene Preise, eigene Termine, eigene Abrechnung, eigenes Material. Unser kostenloser Mustervertrag deckt Behandlungsräume ab; die Vertrags-Checkliste zeigt die fünf Klauseln, an denen Untermieten am häufigsten scheitern.
Wer haftet, wenn die Mieterin Kundinnen verletzt? Die Mieterin — ob versichert oder nicht. Damit sie das auch stemmen kann, gehört der Nachweis ihrer Betriebshaftpflicht in den Vertrag, bevor der Schlüssel den Besitzer wechselt.
Wie vermeide ich, dass die Untermiete als Scheinselbstständigkeit gilt? Eigene Preise, eigene Kasse, eigene Termine, keine Weisungen, eigenes Material. Die Mieterin muss nach außen erkennbar ein eigenes Unternehmen führen — der Vertrag hilft, entscheidend ist die Praxis.
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